Allgemeine Geschäftsbedingungen Steiermark
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB) für die Nutzung des Online-Portals ZEUS Steiermark gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung und den NutzerInnen und der verfügbaren Online-Dienste.
Geheimhaltung der Zugangsdaten
Der Zugang erfolgt individuell und gesichert durch den Benutzernamen/E-Mail-Adresse und das Passwort (Zugangsdaten). Der/die NutzerIn nimmt zur Kenntnis, dass ausschließlich sein persönlicher Benutzername und sein Passwort sicherstellen, dass nur er Zugang zu den Online-Services hat. Der/die registrierte NutzerIn verpflichtet sich daher zur Geheimhaltung seiner Zugangsdaten und sorgt dafür, dass diese Dritten nicht zugänglich sind.
Nutzerverwaltung
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung behält sich das Recht vor, insbesondere bei Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem/der ZEUS-NutzerIn die Zugangsberechtigung zu entziehen.
Haftung
Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Software und Hardware vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben sowie sämtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen (im Folgenden kurz „technische Mängel“ genannt). Daher übernimmt der Betreiber keine Garantie für die ständige, ununterbrochene Verfügbarke Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung übernimmt keine Haftung für Ausfälle oder Störungen technischer Anlagen der Benutzer sowie für Schäden, die BenutzerInnen oder Dritten aufgrund technischer Mängel entstehen.
Datenschutz
Sämtliche Daten werden zum Zweck der Leistungserfüllung gespeichert und an die beteiligten Landesstellen oder die vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung mit der Abwicklung beauftragten und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichteten Unternehmen und Organisationen weitergegeben. Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung kann die Daten automationsunterstützt verwenden, soweit dies zur Verfolgung statistischer und energiepolitischer Ziele notwendig ist.
Änderung dieser AGB
Weitere Nutzungsbedingungen können jederzeit definiert sowie bestehende angepasst oder geändert werden. ZEUS Steiermark setzt die NutzerInnen über jede Änderung der Nutzungsbedingungen in Kenntnis.
Spezielle Nutzungsbedingungen für Energieausweis-ErstellerInnen
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Der/Die ZEUS-NutzerIn stimmt zu, dass die von ihm/ihr angegebenen Kontaktdaten (Name, Firma, Telefon, E-Mail) veröffentlicht und anderen in ZEUS Steiermark registrierten NutzerInnen zur Verfügung gestellt werden dürfen.
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Der/Die ZEUS-NutzerIn bestätigt mit der Übermittlung des Energieausweises an ZEUS Steiermark, dass er/sie über die erforderliche Befugnis zur Ausstellung von Energieausweisen verfügt.
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Der/Die ZEUS-NutzerIn versichert, dass sämtliche Angaben richtig und vollständig sind.
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Erkennt der/die ZEUS-NutzerIn nachträglich, dass der eingereichte Energieausweis unrichtig oder unvollständig ist, muss dies fachlich und sachlich in der Datenbank begründet werden. Der berichtigte Energieausweis ist erneut einzureichen.
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Der/Die ZEUS-NutzerIn nimmt zur Kenntnis, dass das Amt der Steiermärkischen Landesregierung oder eine beauftragte Stelle Energieausweise gemäß dem Steiermärkischen Baugesetz bzw. dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz einer Qualitätssicherung unterziehen und auf Richtigkeit prüfen kann. Hierzu kann das Amt der Steiermärkischen Landesregierung oder eine beauftragte Stelle ergänzende technische Unterlagen für die Befunderstellung einholen.
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Der/Die ZEUS-NutzerIn nimmt zur Kenntnis, dass unrichtige Angaben unter Umständen Verwaltungsstrafen bzw. zivilrechtliche Folgen führen können.
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Der/Die ZEUS-NutzerIn nimmt zur Kenntnis, dass die Daten des Energieausweises der Landesregierung in elektronischer Form übermittelt werden. Ferner darf die Landesregierung die nicht personenbezogenen Daten der Energieausweise sowie die Daten der AusstellerInnen verwenden, soweit dies zur Erreichung statistischer und energiepolitischer Ziele notwendig ist.
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Der/Die ZEUS-NutzerIn nimmt zur Kenntnis, dass die in ZEUS Steiermark gespeicherten Daten des Energieausweises, auf Basis bundes- und landesrechtlicher Vorgaben an die Energieausweisdatenbank der Statistik Austria übermittelt werden können.
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Der/Die ZEUS-NutzerIn nimmt zur Kenntnis, dass alle in ZEUS Steiermark gespeicherten Daten, unter Einhaltung der landesrechtlichen Vorgaben auf Antrag dem/der GebäudeeigentümerIn zur Verfügung gestellt werden können.
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Der/Die ZEUS-NutzerIn nimmt zur Kenntnis, dass alle im Rahmen der Wohnbauförderung gespeicherten Daten in ZEUS Steiermark unter Einhaltung der landesrechtlichen Vorgaben den förderungsabwickelnden Stellen zugänglich gemacht werden können.
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Der/Die ZEUS-NutzerIn nimmt zur Kenntnis, dass Energieausweise für bestehende Gebäude, die auf Basis des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes erstellt werden, an die Energieausweisdatenbank ZEUS Steiermark zu übermitteln sind.
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Der/Die ZEUS-NutzerIn nimmt zur Kenntnis, dass Energieausweise, die an die Energieausweisdatenbank ZEUS Steiermark übermittelt werden, jedenfalls die ErstellerInnendaten sowie eine geeignete Unterschrift des berechtigten Unternehmens auf der Seite zwei des Energieausweises aufweisen müssen.
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Der/Die ZEUS-NutzerIn erklärt mit der Einreichung eines Energieausweises sowie der abgeschlossenen Registrierung und Aufnahme in ZEUS Steiermark, die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und sich zu deren Einhaltung zu verpflichten.
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Der Zeus-Nutzer / die Zeus-Nutzerin nimmt zur Kenntnis, dass in ZEUS verspeicherte Daten des Energieausweises, wie im Bundesgesetzes über das Gebäude- und Wohnungsregister und im Steiermärkischen Baugesetz vorgesehen, an die Energieausweisdatenbank der Statistik Austria übermittelt werden.
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Der Zeus-Nutzer / die Zeus-Nutzerin stimmt zu, dass die der Berechnung von Energieausweisen zugrunde liegenden Daten sowie das Berechnungsergebnis auf schriftlichen Wunsch dem/der GebäudeeigentümerIn oder deren Bevollmächtigten übermittelt werden können.
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Der Zeus-Nutzer / die Zeus-Nutzerin erklärt mit der Einreichung eines Energieausweises, die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.