Allgemeine Geschäftsbedingungen Steiermark
• Der Zeus-Nutzer / die Zeus-Nutzerin stimmt zu, dass die von ihm/ihr angegebenen Kontaktdaten (Name, Firma, Telefon, Email) anderen in ZEUS Steiermark registrierten Nutzern zur Verfügung gestellt werden.
• Der Zeus-Nutzer / die Zeus-Nutzerin bestätigt mit der Einreichung eines Energieausweises, dass er/sie qualifiziert und befugt ist, Energieausweise auszustellen.
• Wenn Energieausweise nicht in eigenem Namen eingereicht werden, versichert der Zeus-Nutzer / die Zeus-Nutzerin vertretungsbefugt zu sein und über eine rechtwirksame Vollmacht (Beauftragung) zu verfügen.
• Der Zeus-Nutzer / die Zeus-Nutzerin versichert, dass sämtliche Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sind.
• Sollte der Zeus-Nutzer / die Zeus-Nutzerin nachträglich erkennen, dass der eingereichte Energieausweis unrichtig oder unvollständig ist, wird er/sie seiner/ihrer diesbezüglichen Anzeigepflicht unverzüglich nachkommen und einen überarbeiteten (berichtigten) Energieausweis einreichen.
• Der Zeus-Nutzer / die Zeus-Nutzerin nimmt zur Kenntnis, dass die freie (vereinfachte) Eingabe der Gebäudegeometrie bzw. eine direkte Eingabe von U-Werten wird bei Neubauten nicht akzeptiert wird.
• Der Zeus-Nutzer / die Zeus-Nutzerin nimmt zur Kenntnis, dass in ZEUS verspeicherte Energieausweise von einer dazu berechtigten Stelle auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden können.
• Dem Zeus-Nutzer / der Zeus-Nutzerin nimmt zur Kenntnis, dass unrichtige Angaben unter Umständen strafbar sind bzw. zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen können.
• Der Zeus-Nutzer / die Zeus-Nutzerin nimmt zur Kenntnis, dass die Daten des Energieausweises der Landesregierung in elektronischer Form übermittelt werden. Ferner darf die Landesregierung die nicht personenbezogenen Daten der Energieausweise und die Daten der AusstellerInnen automationsunterstützt verwenden, soweit dies zur Verfolgung statistischer und energiepolitischer Ziele notwendig ist.
• Der Zeus-Nutzer / die Zeus-Nutzerin nimmt zur Kenntnis, dass in ZEUS verspeicherte Daten des Energieausweises, wie im Bundesgesetzes über das Gebäude- und Wohnungsregister und im Steiermärkischen Baugesetz vorgesehen, an die Energieausweisdatenbank der Statistik Austria übermittelt werden.
• Der Zeus-Nutzer / die Zeus-Nutzerin stimmt zu, dass die der Berechnung von Energieausweisen zugrunde liegenden Daten sowie das Berechnungsergebnis auf schriftlichen Wunsch dem/der GebäudeeigentümerIn oder deren Bevollmächtigten übermittelt werden können.
• Der Zeus-Nutzer / die Zeus-Nutzerin erklärt mit der Einreichung eines Energieausweises, die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
Weitere Nutzungsbedingungen können jederzeit definiert werden. Der Betreiber von ZEUS Steiermark verpflichtet sich die NutzerInnen über jede Änderung der Nutzungsbedingungen in Kenntnis zu setzen. Sie behalten sich das Recht vor, insbesondere bei Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, NutzerInnen die Zugangsberechtigung zu entziehen.