Allgemeine Geschäftsbedingungen Burgenland
Der Zeus-Benutzer / die Zeus-Benutzerin (im Folgenden kurz „der Nutzer“ genannt; alle Bezeichnungen gelten auch für das jeweils andere Geschlecht) bestätigt mit der Einreichung eines Energieausweises, dass er / sie qualifiziert und befugt ist, Energieausweise auszustellen.
• Wenn Energieausweise nicht in eigenem Namen eingereicht werden, versichert der Nutzer vertretungsbefugt zu sein und über eine rechtwirksame Vollmacht (Beauftragung) zu verfügen.
• Der Nutzer versichert, dass sämtliche Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sind.
• Sollte der Nutzer nachträglich erkennen, dass der eingereichte Energieausweis unrichtig oder unvollständig ist, wird er seiner diesbezüglichen Anzeigepflicht unverzüglich nachkommen und einen überarbeiteten (berichtigten) Energieausweis einreichen.
• Die freie (vereinfachte) Eingabe der Gebäudegeometrie bzw. eine direkte Eingabe von U-Werten wird bei Neubauten nicht akzeptiert.
• Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass in ZEUS verspeicherte Energieausweise von einer dazu berechtigten Stelle auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden können.
• Der Nutzer ist in Kenntnis darüber, dass er als Sachverständiger im Sinne des § 1299 ABGB gilt, daher auch entsprechend haftet und unrichtige Angaben darüber hinaus einen strafgesetzwidrigen Erfolg herbeiführen können.
• Dem Nutzer ist bekannt, dass unrichtige Angaben unter Umständen strafbar sind bzw. zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen können.
• Der Nutzer stimmt zu, dass die Daten des Energieausweises der Landesregierung in elektronischer Form übermittelt werden. Ferner darf die Landesregierung die nicht personenbezogenen Daten der Energieausweise und die Daten der AusstellerInnen automationsunterstützt verwenden, soweit dies zur Verfolgung statistischer und energiepolitischer Ziele notwendig ist.
• Der Nutzer stimmt zu, dass die der Berechnung von Energieausweisen zugrunde liegenden Daten sowie das Berechnungsergebnis auf schriftlichen Wunsch dem/der GebäudeeigentümerIn oder deren Bevollmächtigten übermittelt werden können.
• Der Nutzer erklärt mit der Einreichung eines Energieausweises, die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
Weitere Nutzungsbedingungen können jederzeit definiert werden. Die Betreiber der ZEUS-Datenbanken Salzburg, Kärnten, Steiermark und Burgenland verpflichten sich die Nutzer über jede Änderung der Nutzungsbedingungen in Kenntnis zu setzen. Sie behalten sich das Recht vor, insbesondere bei Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzern die Zugangsberechtigung zu entziehen.