MENU Online-Datenbank zur Verwaltung von Energieausweisen gizmocraft, design and technology GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Salzburg

Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB) für die Nutzung des Online-Portals ZEUS gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Land Salzburg und den Nutzerinnen und Nutzern (im Folgenden kurz „der Nutzer“ genannt; alle Bezeichnungen gelten auch für das jeweils andere Geschlecht) der verfügbaren Online Dienste.

Geheimhaltung der Zugangsdaten:
Der Zugang erfolgt individuell und gesichert durch den Benutzernamen/E-Mail-Adresse und das Passwort (Zugangsdaten). Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass ausschließlich sein persönlicher Benutzername und sein Passwort sicherstellen, dass nur er Zugang zu den Online-Services hat. Der registrierte Benutzer verpflichtet sich daher zur Geheimhaltung seiner Zugangsdaten und sorgt dafür, dass diese Dritten nicht zugänglich sind.

Nutzerverwaltung:
Das Land Salzburg ist als Betreiber der ZEUS Plattform dazu berechtigt, wenn ein Nutzer gegen gesetzliche Vorgaben, Nutzungsvereinbarungen oder die AGB handelt, den Nutzerzugang ohne weitere Angabe von Gründen zu sperren.

Haftung:
Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Software und Hardware vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben sowie sämtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen (im Folgenden kurz „technische Mängel“ genannt).Daher übernimmt der Betreiber keine Garantie für die ständige, ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Websites. Das Land Salzburg übernimmt keine Haftung für Ausfälle oder Störungen oder der technischen Anlagen des Benutzers sowie für Schäden, die Benutzern oder Dritten aufgrund technischer Mängel entstehen.

Datenschutz:
Sämtliche Daten werden zum Zweck der Leistungserfüllung verspeichert, an die beteiligten Landesstellen oder die vom Land Salzburg mit der Abwicklung beauftragten und zur Bedachtnahme auf die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichteten Unternehmen und Organisationen weitergegeben. Das Land Salzburg kann die Daten automationsunterstützt verwenden, soweit dies zur Verfolgung statistischer und energiepolitischer Ziele notwendig ist.

Änderung dieser AGB:
Weitere Nutzungsbedingungen können jederzeit definiert werden. Die Betreiber der ZEUS-Datenbank Salzburg verpflichten sich die Nutzer über jede Änderung der Nutzungsbedingungen in Kenntnis zu setzen.

Spezielle Nutzungsbedingungen für Energieausweis-ErstellerInnen:

  • Der Nutzer bestätigt mit der Einreichung eines Energieausweises, dass er / sie qualifiziert und befugt ist, Energieausweise auszustellen.

  • Wenn Energieausweise nicht in eigenem Namen eingereicht werden, versichert der Nutzer vertretungsbefugt zu sein und über eine rechtwirksame Vollmacht (Beauftragung) zu verfügen.

  • Der Nutzer versichert, dass sämtliche Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sind.

  • Sollte der Nutzer nachträglich erkennen, dass der eingereichte Energieausweis unrichtig oder unvollständig ist, wird er seiner diesbezüglichen Anzeigepflicht unverzüglich nachkommen und einen überarbeiteten (berichtigten) Energieausweis einreichen.

  • Die freie (vereinfachte) Eingabe der Gebäudegeometrie bzw. eine direkte Eingabe von U-Werten wird bei Neubauten nicht akzeptiert.

  • Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass in ZEUS verspeicherte Energieausweise von einer dazu berechtigten Stelle auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden können. Die für die Überprüfung notwendigen Informationen sind im Bedarfsfall umgehend und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

  • Dem Nutzer ist bekannt, dass unrichtige Angaben unter Umständen strafbar sind bzw. zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen können.

  • Der Nutzer stimmt zu, dass die Daten des Energieausweises der Landesregierung in elektronischer Form übermittelt werden

  • Der Nutzer stimmt zu, dass die der Berechnung von Energieausweisen zugrunde liegenden Daten sowie das Berechnungsergebnis auf schriftlichen Wunsch dem/der GebäudeeigentümerIn oder deren Bevollmächtigten übermittelt werden können.

  • Der Nutzer erklärt mit der Einreichung eines Energieausweises, die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.